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Juli-Update 2010

 

 

Die Änderungen in der Lohnabrechung sind u.a. neue Vorschriften im ELENA-Verfahren und neue Regelungen bei Krankenkassen-Wechsel zum 01. Juli.

In der Buchhaltung gibt es Änderungen bei den Zusammenfassenden Meldungen.

Als Anwender wissen Sie: Wir stehen Ihnen 365 Tage im Jahr zur Seite und haben bereits alle Änderungen in die betroffenen Programme eingebaut. Hier lesen Sie was die Juli-Updates beinhalten und welche gesetzlichen Neuerungen auf Sie zukommen.

Folgende Programme benötigen das Juli-Update 2010:

  • Lexware lohn+gehalt / plus / pro / premium
  • Lexware financial office / plus / pro / premium
  • Lexware buchhalter pro / premium

 

Und damit Sie sich um nichts kümmern müssen, senden wir allen registrierten Kunden die neue Version Ende Juni wie gewohnt per Post zu.

Selbstverständlich erhalten Sie diese Update-Version zum günstigen Sonderpreis.
Die Preise der einzelnen Update-Programme finden Sie undefined hier

Sie sind noch nicht registriert? Dann können Sie dies hier nachholen:

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Hinweis: Lexware Onlineschulungen

Thema: Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in Lexware lohn+gehalt Juli 2010

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Die Änderungen im Überblick

1. Neue gesetzliche Regelungen im ELENA*-Verfahren

  • Neue ELENA-Übermittlungs-Daten ab 1. Juli 2010
    (nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung)

  • Änderungen beim bestehenden ELENA-Verfahren
    Neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren betreffen

  • Abholung der ELENA-Antwortprotokolle direkt aus dem Programm
    Die technischen Abläufe beim ELENA-Verfahren wurden festgelegt.

 
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2. Gesetzliche Steuer-ID-Pflicht ab 1. November 2010

Ab 1. November 2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher auch mit der eTin.

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3. Zusammenfassende Meldung (ZM) – neue Fristen ab 1. Juli 2010

Die Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder Dreiecksgeschäften muss ab 1. Juli monatlich übermittelt werden.

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4. Weitere Änderungen, die Ihre Lohnabrechnung betreffen

  • Abholung von Sozialversicherungs-Protokollen
    (nach § 95 ff SGB IV plus ELENA-Datensatzverordnung)

  • Korrekte Meldungen versenden – bei Krankenkassenfusionen
    Neue Bestimmungen, die das bereits bestehende Verfahren betreffen.

  • Aktuelle Formulare und Bescheinigungen
    Alle Formularanpassungen, die aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig wurden, sind in Ihrem Juli-Update integriert (betrifft plus- und pro-Versionen).

  • Automatische Berechnung des Mutterschutzes
    Ihr Programm berechnet den Zuschuss zum Mutterschutz, den Sie vorher manuell ermitteln mussten.


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*Hinweis: Datenschutz-Organisationen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht. Dennoch ist in den kommenden Monaten keine grundsätzliche Infragestellung des Verfahrens zu erwarten. ELENA ist trotz Verfassungsbeschwerde gesetzeskonform und läuft unverändert weiter. Das bedeutet für Sie: Die vorgeschriebenen Daten für ELENA müssen Sie weiterhin monatlich melden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen.