Die Änderungen in der Lohnabrechung sind u.a. neue Vorschriften im ELENA-Verfahren und neue Regelungen bei Krankenkassen-Wechsel zum 01. Juli.
In der Buchhaltung gibt es Änderungen bei den Zusammenfassenden Meldungen.
Als Anwender wissen Sie: Wir stehen Ihnen 365 Tage im Jahr zur Seite und haben bereits alle Änderungen in die betroffenen Programme eingebaut. Hier lesen Sie was die Juli-Updates beinhalten und welche gesetzlichen Neuerungen auf Sie zukommen.
Folgende Programme benötigen das Juli-Update 2010:
Und damit Sie sich um nichts kümmern müssen, senden wir allen registrierten Kunden die neue Version Ende Juni wie gewohnt per Post zu.
Selbstverständlich erhalten Sie diese Update-Version zum günstigen Sonderpreis.
Die Preise der einzelnen Update-Programme finden Sie
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Thema: Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in Lexware lohn+gehalt Juli 2010
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Ab 1. November 2010 dürfen Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit der Steuer-ID übermittelt werden und nicht wie bisher auch mit der eTin.
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Die Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder Dreiecksgeschäften muss ab 1. Juli monatlich übermittelt werden.
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*Hinweis: Datenschutz-Organisationen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht. Dennoch ist in den kommenden Monaten keine grundsätzliche Infragestellung des Verfahrens zu erwarten. ELENA ist trotz Verfassungsbeschwerde gesetzeskonform und läuft unverändert weiter. Das bedeutet für Sie: Die vorgeschriebenen Daten für ELENA müssen Sie weiterhin monatlich melden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen.