Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Wie Sie sicherlich aus der aktuellen Presse erfahren haben, wurde seitens verschiedener Datenschutz-Organisationen eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue elektronische Entgeltverfahren (ELENA) eingereicht. Die Kläger stellen sowohl das Ausmaß der erfassten Daten als auch die zentrale Speicherung in Frage. Sie wollen erreichen, dass die Datenbank der Zentralen Meldestelle gelöscht wird.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Derzeit läuft das ELENA-Verfahren unverändert weiter und ist trotz der Verfassungsbeschwerde gesetzeskonform. Aus diesem Grund müssen Sie als Unternehmer die vorgeschriebenen Daten für ELENA weiterhin monatlich melden. Bei Nichtbeachtung kann der Gesetzgeber ein Bußgeld verhängen.
Bitte beachten Sie: Auch in den kommenden Monaten ist keine grundsätzliche Infragestellung des ELENA-Verfahrens zu erwarten, da die Behandlung von Verfassungsbeschwerden und eventuell erforderlichen Gesetzesanpassung sehr zeitintensiv ist.
Sobald sich gesetzliche Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Denn auch in dieser Sache gilt: Wir halten Sie 365 Tage im Jahr auf dem Laufenden, damit Sie Ihre Löhne und Gehälter jederzeit rechtssicher abrechnen können.