Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ein neues Wahlrecht eingeführt. Dadurch ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Abschreibungen.
Zum 1.1.2010 gab es einmal mehr eine Änderung bei den sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern: demnach können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der Betrag unter 410 EUR (netto) liegt.
Güter und Waren mit einem Wert über 150 EUR, müssen in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis festgehalten werden (mit Angabe zum Tag der Anschaffung und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.
Neben dem sofortigen Betriebsausgabenabzug bis zu 410 EUR kann der Steuerpflichtige alternativ die bisherige Regelung fortführen: Güter bis 150 EUR können sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und Güter, über 150 EUR und unter 1.000 EUR, können in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.
Demnach ergeben sich künftig folgende Wahlmöglichkeiten:
